Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat vierteljährlich schriftlich über die Lage der Gesellschaft unterrichtet. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig über wichtige Vorgänge informiert.
Der Aufsichtsrat hat die Gesellschafterversammlung vorbereitet und sich dabei eingehend mit der Ausrichtung der Arbeit der Gesellschaft befasst. Ebenso hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr die strategischen Positionierungen und die damit verbundenen unternehmerischen Maßnahmen eingehend erörtert.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft. An der Beratung des Aufsichtsrats über diese Vorlagen hat der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, teilgenommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit sind ihm keine Risiken bekannt geworden, denen nicht im Jahresabschluss ausreichend Rechnung getragen ist. Der Aufsichtsrat schließt sich den Beurteilungen der Geschäftsführung im Lagebericht an. Er billigt den Jahresabschluss und schließt sich dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Von dem Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat schlägt den Gesellschaftern vor, den Jahresabschluss wie vorgelegt festzustellen.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern der Gesellschaft für die erfolgreiche Arbeit im Jahr 2023.
Köln, im Juni 2024